Der Anruf kommt kurz vor Feierabend. Ein Kunde hat online gelesen, dass seine Website barrierefrei sein muss, und gleich die vermeintliche Lösung mitgebracht: „Es gibt da so ein Widget für ein paar hundert Euro im Jahr, das macht die Seite automatisch barrierefrei – bau uns das doch schnell ein." Klingt verlockend: eine Zeile Code, ein Icon in der Ecke, Problem erledigt. Nur stimmt es nicht. Und wenn du dem Wunsch nachgibst, verkaufst du deinem Kunden eine trügerische Sicherheit, die im Ernstfall teurer wird als gar nichts zu tun.
Dieser Beitrag erklärt, was diese Overlay-Tools wirklich leisten, warum sie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht erfüllen, welches Risiko sie sogar zusätzlich schaffen – und was du deinem Kunden stattdessen anbietest. Vorweg der übliche, aber wichtige Hinweis: Das hier ist eine fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung; bei konkreten Pflichten im Einzelfall gehört ein spezialisierter Anwalt hinzugezogen.
Overlay-Tools und Barrierefreiheit: das Versprechen und die Wirklichkeit
Overlay-Tools sind kleine Programme, die per JavaScript über eine bestehende Website gelegt werden. Sie blenden meist ein Symbol ein, über das Besucher Schriftgröße, Kontraste oder Farben anpassen können, und versprechen, den Rest automatisch im Hintergrund zu reparieren. Genau dieses Versprechen ist der Kern des Problems. Denn Barrierefreiheit entsteht in der Struktur einer Seite – im sauberen HTML, in sinnvollen Überschriften, in korrekt beschrifteten Formularen, in der Bedienbarkeit per Tastatur. Eine nachträglich aufgesetzte Schicht kann daran wenig ändern.
Die Fachleute der German UPA, des Berufsverbands für Usability und User Experience, formulieren es unmissverständlich: Overlays seien „kosmetisch, lösen aber keine strukturellen Barrieren". Sie zählen konkrete Schwächen auf: Overlays greifen oft nicht sauber mit Screenreadern zusammen, die Einstellungen der Nutzer bleiben von Sitzung zu Sitzung nicht erhalten, und auf mobilen Touch-Oberflächen bleiben Bedienprobleme bestehen. Wer auf einen Screenreader angewiesen ist, dem hilft ein Schieberegler für die Schriftgröße schlicht nicht weiter.
Warum Automatik nur einen Bruchteil abdeckt
Der entscheidende Denkfehler steckt in der Annahme, Software könne Barrierefreiheit vollständig herstellen. Automatisierte Werkzeuge sind wertvoll – aber nur als Startpunkt. Laut German UPA decken sie lediglich 30 bis 40 Prozent der relevanten Barrieren zuverlässig ab: Dinge wie Kontrastwerte, fehlende Alternativtexte oder ARIA-Rollen lassen sich maschinell prüfen. Was sich der Automatik entzieht, ist der größere Teil: Ob eine Bildbeschreibung inhaltlich sinnvoll ist, ob ein Button-Text verständlich beschreibt, was passiert, ob eine Bedienlogik für einen blinden Menschen nachvollziehbar bleibt – das erkennt keine Maschine, das braucht menschliche Prüfung.
Dieselbe Zahl taucht in den USA in einem Rechtsstreit auf, der die Overlay-Branche erschüttert hat. In der Klage gegen den Anbieter accessiBe heißt es, selbst die beste automatisierte Software könne nur rund 30 Prozent der WCAG-Richtlinien erkennen; die übrigen 70 Prozent ließen sich nicht mit künstlicher Intelligenz beurteilen, sondern erforderten manuelle Tests durch Menschen. Der Vorwurf: Der Anbieter habe fälschlich beworben, das Einbinden seines Widgets stelle für sich genommen die Konformität sicher. Die Klage wurde im Juni 2024 eingereicht – die USA sind uns bei der Durchsetzung von Barrierefreiheit um Jahre voraus, und ihre Erfahrungen sind ein Blick in die Zukunft.
Das Overlay als eigenes Risiko
Am unbequemsten ist dieser Punkt: Ein Overlay schützt nicht nur unzureichend, es kann die Lage sogar verschlechtern. In den USA sind zahlreiche Unternehmen verklagt worden, obwohl – oder gerade weil – sie ein solches Widget installiert hatten. Die Klageschrift gegen accessiBe verweist darauf, dass allein im Jahr 2021 mindestens 91 Klagen gegen Betreiber erhoben wurden, deren Seiten als nicht barrierefrei galten, während ein accessiBe-Produkt aktiv war. Das Widget war also kein Schutzschild, sondern bestenfalls wirkungslos.
Der Grund liegt auf der Hand: Overlays können eigene Barrieren schaffen. Sie überschreiben mitunter die Einstellungen, die Nutzer in ihrem Betriebssystem oder ihrer eigenen Hilfssoftware vorgenommen haben, sie fangen Tastatureingaben ab oder kollidieren mit dem Screenreader. Für Menschen, die auf ihre gewohnten Werkzeuge angewiesen sind, wird die Seite dadurch nicht zugänglicher, sondern unbenutzbarer. Ein Werkzeug, das Barrieren beseitigen soll, errichtet neue – schlechter lässt sich das Ziel kaum verfehlen.
Was das BFSG wirklich verlangt
Damit dein Kunde die Lage richtig einschätzt, hilft der nüchterne Blick ins Gesetz. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt laut Bundesfachstelle Barrierefreiheit seit dem 28. Juni 2025. Betroffen sind unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – also Onlineshops und viele geschäftliche Websites, über die Verträge mit Verbrauchern zustande kommen. Für die Anforderungen selbst sind die Standards WCAG 2.1 auf Stufe AA und die europäische Norm EN 301 549 der Maßstab. Die Überwachung liegt bei der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit, die Beschwerden nachgeht.
Wichtig für die Einordnung gegenüber Kunden: Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen – aber nur bei Dienstleistungen, und nur, wenn weniger als zehn Personen beschäftigt sind und der Jahresumsatz zwei Millionen Euro nicht übersteigt. Wer Produkte verkauft, fällt nicht unter diese Erleichterung. Ob ein bestimmter Kunde betroffen ist, muss also im Einzelfall geprüft werden, statt es pauschal zu bejahen oder zu verneinen. Warum diese Pflicht für Agenturen weniger Last als Chance ist, haben wir im Beitrag zur barrierefreien Website als Standbein ausgeführt.
So erklärst du es dem Kunden
Der schwierigste Teil ist oft nicht die Technik, sondern das Gespräch: Der Kunde hat das Widget als günstige, schnelle Lösung im Kopf, und du musst ihm erklären, warum du ihm ausgerechnet das nicht einbaust. Hier hilft ein Bild statt eines Fachvortrags. Ein Overlay ist wie eine Rampe aus Pappe vor einer Treppe – aus der Ferne sieht sie nach Zugang aus, aber wer sie wirklich benutzen will, kommt nicht hoch. Die Barriere steckt in der Treppe, nicht in ihrer Verkleidung.
Ein zweites Argument überzeugt gerade betriebswirtschaftlich denkende Kunden: Das Widget kostet Jahr für Jahr Geld, ohne die eigentliche Pflicht zu erfüllen. Kommt es zu einer Beschwerde bei der Marktüberwachungsstelle oder einer Abmahnung, steht der Kunde trotz laufender Abo-Zahlung ohne Schutz da – er hat also doppelt bezahlt und nichts gewonnen. Wer stattdessen einmal sauber prüft und nachbessert, investiert in einen Zustand, der Bestand hat. Ehrlichkeit an dieser Stelle ist kein verlorener Auftrag, sondern der Grundstein für Vertrauen: Der Kunde merkt, dass du seine Interessen über den schnellen Verkauf stellst.
Hilfreich ist auch der Hinweis, dass zur Barrierefreiheit eine nachvollziehbare Erklärung über den Stand der Zugänglichkeit gehört – eine Aussage darüber, was die Seite erfüllt und wo noch Lücken bestehen. Ein Overlay liefert so etwas nicht; es behauptet pauschal Konformität, ohne sie belegen zu können. Genau dieser Beleg-Gedanke – nichts behaupten, was sich nicht nachweisen lässt – ist der rote Faden seriöser Barrierefreiheit.
Der ehrliche Weg: Barrierefreiheit als Prozess
Wenn das Widget keine Lösung ist – was dann? Die German UPA bringt es auf eine Formel: Barrierefreiheit sei „ein Prozess, kein Projekt". Das klingt zunächst nach mehr Aufwand, ist aber der Punkt, an dem deine Agentur echten Wert schafft. Der Weg beginnt mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme: automatisierte Prüfung als schneller erster Durchlauf, ergänzt um manuelle Kontrolle der Dinge, die keine Maschine beurteilen kann – Tastaturbedienung, sinnvolle Alternativtexte, verständliche Formulare, eine logische Überschriftenstruktur. Idealerweise fließen Tests mit tatsächlich betroffenen Menschen ein, denn niemand deckt Barrieren zuverlässiger auf als jemand, der täglich mit einem Screenreader arbeitet.
Aus dieser Arbeit lässt sich ein tragfähiges Angebot formen, das mehr Substanz hat als ein weiterverkauftes Abo. Denn eine Website bleibt nicht statisch: Mit jedem neuen Beitrag, jedem neuen Formular, jedem Relaunch können neue Barrieren entstehen. Wer Barrierefreiheit als laufende Aufgabe begreift und in seine Qualitätssicherung einbaut, kann sie – ähnlich wie Wartung und Updates – als wiederkehrende Leistung anbieten. Das ist nicht nur rechtlich solider, sondern auch das ehrlichere Geschäft: Du verkaufst deinem Kunden keine Beruhigungspille, sondern eine Website, die tatsächlich für alle funktioniert.
Auch interaktive Bausteine gehören dazu. Wenn du einem Kunden einen Chatbot einbaust, muss auch der per Tastatur und Screenreader bedienbar sein – Barrierefreiheit hört nicht bei den statischen Seiten auf. Der Unterschied zum Overlay ist grundsätzlich: Statt eine Schicht über die Probleme zu legen, beseitigst du sie an der Wurzel. Das kostet mehr Mühe, aber es ist die einzige Herangehensweise, die das Versprechen einlöst, das der Kunde eigentlich kaufen wollte – eine Seite, die niemanden aussperrt.
- Overlay-Tools legen nur eine kosmetische Schicht über eine Website – strukturelle Barrieren im HTML, in Formularen oder der Tastaturbedienung lösen sie laut German UPA nicht.
- Automatisierte Werkzeuge decken nur 30 bis 40 Prozent der relevanten Barrieren ab; der Rest erfordert manuelle Prüfung durch Menschen.
- Overlays können das Risiko sogar erhöhen: In den USA wurden allein 2021 mindestens 91 Betreiber verklagt, obwohl ein accessiBe-Widget aktiv war.
- Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025; Maßstab sind WCAG 2.1 AA und EN 301 549, überwacht von der Marktüberwachungsstelle der Länder. Kleinstunternehmen sind nur bei Dienstleistungen ausgenommen.
- Der ehrliche Weg ist Barrierefreiheit als laufender Prozess – automatisierte plus manuelle Prüfung – und damit ein tragfähiges, wiederkehrendes Agentur-Angebot.