Agentur-Strategie

Barrierefreie Website-Pflicht: Chance für Agenturen

Die barrierefreie Website ist seit 2025 Pflicht, 2026 kommen die Abmahnungen. Warum das BFSG für kleine Agenturen ein wiederkehrendes Standbein wird.

Dieser Text wurde mit KI erstellt und vor der Veröffentlichung nicht redaktionell geprüft.

Ragnova Team
· 7 Min. Lesezeit
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Der Anruf kommt an einem Dienstagvormittag. Ein Bestandskunde – ein regionaler Onlineshop für Fahrradzubehör – hat eine Abmahnung im Briefkasten. Angeblich sei sein Shop nicht barrierefrei, ein Wettbewerber verlange eine Unterlassungserklärung. Und dann die Frage, die dich als Agentur trifft: „Ihr habt die Seite doch gebaut. Warum wusste ich nichts davon?"

Genau diese Szene spielt sich 2026 in vielen kleinen Agenturen ab. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), und viele Kunden – und ihre Dienstleister – haben es schlicht verschlafen. Die schlechte Nachricht: Wer jetzt reagiert, ist spät dran. Die gute: Für Agenturen mit wenigen Leuten ist das kein reines Risiko, sondern eine der handfestesten Umsatzchancen des Jahres. Dieser Artikel zeigt dir, was die barrierefreie Website-Pflicht konkret verlangt, wer betroffen ist – und wie du daraus ein wiederkehrendes Standbein machst.

Barrierefreie Website: seit 2025 Pflicht, 2026 wird es ernst

Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Betroffen sind nicht abstrakte „digitale Angebote", sondern sehr konkret die Dinge, an denen deine Agentur täglich arbeitet: Onlineshops, E-Commerce-Plattformen, Marktplätze, Buchungswebseiten und mobile Apps. Anders als die Vorgängerregelungen, die nur öffentliche Stellen banden, nimmt das BFSG damit erstmals die private Wirtschaft in die Pflicht.

Der Unterschied zu vielen anderen Vorschriften: Barrierefreiheit ist nichts, was man nachträglich als Häkchen setzt. Sie betrifft Struktur, Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte, Formulare und Fehlermeldungen – also genau die Ebene, auf der eine Website gebaut wird. Für dich heißt das zweierlei. Erstens: Jede Kundenseite, die du künftig auslieferst, muss von Anfang an mitgedacht sein. Zweitens: Für den Bestand entsteht ein realer Nachrüstbedarf, den außer dir kaum jemand seriös abdecken kann.

Ein Hinweis vorweg, weil es hier um konkrete Rechtspflichten geht: Dieser Artikel ist eine journalistische Einordnung, keine Rechtsberatung. Für die Bewertung eines einzelnen Falls – gerade bei einer konkreten Abmahnung – gehört ein Fachanwalt an den Tisch.

Wer betroffen ist – und die Ausnahme, die viele falsch verstehen

Nicht jeder Kunde fällt unter das Gesetz, und hier lohnt genaues Hinsehen. Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: Wer weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz bleibt, ist bei Dienstleistungen von der Pflicht befreit. Ein Onlineshop gilt dabei als elektronische Dienstleistung, sodass ein sehr kleiner Händler unter beiden Schwellen tatsächlich außen vor sein kann.

Der Denkfehler, den viele machen: Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Und sie greift nur, wenn beide Schwellen unterschritten werden – nicht eine von beiden. In der Praxis ist der Kreis der wirklich befreiten Kunden damit kleiner, als es zunächst klingt. Ein Handwerksbetrieb, der seine Website nur als digitale Visitenkarte nutzt und persönlich vor Ort verkauft, steht anders da als ein Shop, der bundesweit versendet. Der Accessibility-Experte Marcus Herrmann weist zu Recht darauf hin, dass viele Betreiber zu Unrecht glauben, betroffen zu sein – oder eben nicht. Für dich als Agentur ist das keine Nebensache: Ob ein Kunde unter die Ausnahme fällt, ist die erste Frage, bevor du irgendetwas verkaufst.

Was „barrierefrei" technisch bedeutet: EN 301 549 und WCAG

Damit du nicht im Vagen bleibst: „Barrierefrei" ist kein Gefühl, sondern ein messbarer Standard. Maßgeblich ist die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, aktuell in der Version V3.2.1. Für Webinhalte verweist sie auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – und zwar auf die Erfolgskriterien der Konformitätsstufen A und AA, die damit verbindlich gefordert sind. Stufe AAA ist nur informativ.

Dahinter stehen vier Prinzipien, die du dir gut merken kannst, weil sie jedes Audit strukturieren: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Konkret heißt das unter anderem: ausreichende Farbkontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Alternativtexte für Bilder, klar beschriftete Formularfelder und Fehlermeldungen, die auch ein Screenreader vorliest. Vieles davon ist für ein eingespieltes Entwicklungsteam kein Hexenwerk – es muss nur systematisch geprüft und dokumentiert werden. Genau diese Systematik ist das, wofür Kunden dich bezahlen.

Abmahnung, Bußgeld, Marktüberwachung: das reale Risiko

Jetzt zum Teil, der Kunden nervös macht – und den du sachlich einordnen solltest, statt mit Angst zu verkaufen. Es gibt zwei Hebel. Der erste ist behördlich: Das BFSG ist als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet, bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, und die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder können die Einhaltung prüfen und anordnen. Der zweite Hebel sind Wettbewerber: Über das Wettbewerbsrecht kursieren 2026 die ersten Abmahnwellen.

Wichtig ist die ehrliche Lesart, damit du deinen Kunden nicht in Panik versetzt. Herrmann verweist auf die Einschätzung des Juristen Axel Dreyer, dass viele dieser Abmahnschreiben erhebliche rechtliche Schwächen aufweisen. Abmahnen darf nach § 8 UWG ohnehin nur ein bestimmter Kreis – echte Mitbewerber, qualifizierte Verbände, Kammern. Eine Abmahnung ist kein Gerichtsurteil, und unberechtigte Forderungen kann man zurückweisen. Die Botschaft an deinen Kunden lautet also nicht „Panik", sondern: Handeln, bevor jemand anders die Lücke findet – und im Ernstfall zuerst rechtlichen Rat einholen, bevor eine beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben wird.

Vom Pflichtthema zum Wartungsvertrag: dein Angebot

Und hier wird es für dich interessant. Barrierefreiheit ist kein Einmalprojekt, sondern ein Dauerthema – denn jede neue Seite, jedes neue Plugin, jeder Relaunch kann neue Barrieren einbauen. Das ist die Grundlage für genau die wiederkehrenden Umsätze, die ein kleines Agenturgeschäft tragen. Ein realistisches Leistungspaket besteht aus mehreren Bausteinen, die du gestaffelt anbieten kannst.

Am Anfang steht das Audit: eine strukturierte Prüfung der Kundenseite gegen die WCAG-Kriterien, halb automatisiert mit Testwerkzeugen, halb manuell dort, wo Automaten versagen. Darauf folgt die Umsetzung der Korrekturen – der eigentliche Projektumsatz. Danach beginnt das Wiederkehrende: eine gepflegte Barrierefreiheitserklärung, ein regelmäßiges Monitoring bei Änderungen und ein Wartungsvertrag, der Barrierefreiheit als festen Prüfpunkt bei jedem Update mitführt. Wie du solche wiederkehrenden Leistungen sauber bepreist, haben wir im Beitrag Was kostet ein Chatbot am Beispiel durchgerechnet – die Logik lässt sich eins zu eins auf Accessibility übertragen.

Der Charme dieses Angebots: Du verkaufst keine Technik-Spielerei, sondern die Beseitigung eines Risikos, das der Kunde jetzt selbst spürt. Das ist ein deutlich leichteres Gespräch als der Verkauf eines „Nice-to-have".

So startest du diese Woche

Du musst dafür nicht bei null anfangen. Der pragmatische Einstieg besteht aus drei Schritten. Erstens: Geh deine Kundenliste durch und sortiere nach Betroffenheit – wer betreibt einen echten Shop, wer liegt über den Schwellenwerten, wer ist als Kleinstunternehmen vermutlich befreit. Diese Liste ist schon die halbe Vertriebsvorbereitung. Zweitens: Nimm dir eine typische Kundenseite und lass sie durch einen automatisierten Prüf-Check laufen. Werkzeuge wie die quelloffene Prüf-Engine, die vielen Browser-Erweiterungen zugrunde liegt, decken einen Teil der Kontrast-, Struktur- und Alternativtext-Probleme in Minuten auf – genug, um einem Kunden den Handlungsbedarf zu zeigen, aber nie genug für ein vollständiges, rechtssicheres Ergebnis. Der Rest braucht das geschulte Auge, das automatische Tests bewusst nicht ersetzen. Drittens: Bau daraus ein standardisiertes Angebot mit festen Paketpreisen, statt jedes Projekt neu zu kalkulieren. Ein wiederholbarer Prozess ist bei knapper Personaldecke der eigentliche Hebel.

Ein häufiger Einwand deiner Kunden wird sein, dass sie den Nutzen nicht sehen. Hier hilft ein sachliches Argument jenseits der Pflicht: Barrierefreie Seiten sind in der Regel technisch sauberer aufgebaut, besser für Suchmaschinen lesbar und für alle Nutzer bedienbarer – nicht nur für Menschen mit Behinderung. Wer eine Seite so baut, dass ein Screenreader sie versteht, baut sie meist auch so, dass Google sie besser versteht. Das ist kein Marketingversprechen, sondern eine Folge derselben strukturellen Sauberkeit.

Barrierefreiheit endet nicht bei der Website

Ein Punkt, der gern übersehen wird: Was auf der Seite eingebettet ist, muss ebenfalls barrierefrei sein. Das betrifft Videos, PDFs – und zunehmend auch die Chatbots, die deine Kunden dir gerade abverlangen. Ein Support- oder Beratungs-Bot, der sich nicht per Tastatur bedienen lässt oder dessen Ausgabe kein Screenreader erfasst, baut eine neue Barriere genau dort ein, wo du eine abbauen wolltest. Wer Kundenprojekte mit einem Chatbot ergänzt, sollte deshalb auf Lösungen achten, die Barrierefreiheit von vornherein mitdenken – ein DSGVO-konformer, belegbasierter Ansatz wie bei Ragnova löst das Datenschutzthema, aber die Bedienbarkeit gehört genauso auf die Prüfliste.

Unterm Strich: Das BFSG ist keine Bedrohung, die du an deine Kunden weiterreichst, sondern ein Anlass, den du in Beratung und wiederkehrenden Umsatz übersetzt. Die Agenturen, die 2026 proaktiv auf ihre Bestandskunden zugehen, statt auf den nächsten besorgten Anruf zu warten, sichern sich beides: zufriedene Kunden und ein Standbein, das trägt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet Onlineshops, E-Commerce-Plattformen und Apps zur Barrierefreiheit.
  • Die Kleinstunternehmen-Ausnahme (unter 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. Euro Umsatz) greift nur für Dienstleistungen und nur bei Unterschreitung beider Schwellen.
  • Technischer Maßstab ist die EN 301 549, die auf die WCAG 2.1 in den Stufen A und AA verweist.
  • Bei Verstoessen drohen Bussgelder bis zu 100.000 Euro sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, von denen viele aber rechtlich angreifbar sind.
  • Fuer Agenturen entsteht ein wiederkehrendes Standbein aus Audit, Umsetzung, Barrierefreiheitserklaerung und laufender Wartung.
#BFSG#Barrierefreiheit#WCAG#Onlineshop#Agentur
Quellen
  1. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Ratgeber — Händlerbund · 2025
  2. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Inhalt, Verpflichtungen und Ausnahmen — Mittwald · 2025
  3. BFSG-Abmahnung 2026? Ruhig bleiben — Marcus Herrmann · 2026
  4. Harmonisierte Europäische Norm EN 301 549 — Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik · 2024
  5. Barrierefreie Website: Gesetzliche Pflichten — Aktion Mensch · 2025

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