Am 2. August 2026 läuft eine Frist ab, die viele deiner Kunden noch gar nicht auf dem Schirm haben – und die du als Agentur mit ein paar Handgriffen erledigen kannst, bevor es teuer wird. Ab diesem Tag greift Artikel 50 des EU AI Act. Vereinfacht gesagt: Jeder Chatbot, der mit Menschen spricht, muss offenlegen, dass er eine KI ist. Kein Kleingedrucktes, kein Verstecken hinter einem netten Vornamen. Für dich als Dienstleister:in, die Websites und zunehmend auch Chatbots für Kundschaft betreut, ist das keine Randnotiz, sondern eine konkrete To-do-Liste mit einem harten Stichtag.
Das Gute vorweg: Die Umsetzung ist in den meisten Fällen keine Wochenaufgabe, sondern eine Sache von Stunden. Das weniger Gute: Wer sie ignoriert, riskiert Bußgelder in einer Größenordnung, die kein kleiner Betrieb einfach wegsteckt. Dieser Artikel erklärt dir, was genau gilt, für wen, und wie du deine Projekte sauber über die Ziellinie bringst.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine journalistische Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Pflichten im Einzelfall solltest du eine:n Fachanwält:in hinzuziehen.
Was die KI-Kennzeichnungspflicht ab dem 2. August verlangt
Der EU AI Act regelt in Artikel 50 die sogenannten Transparenzpflichten. Für den Agentur-Alltag sind vor allem zwei Punkte relevant.
Erstens: Betreiber von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, müssen sicherstellen, dass die Nutzer:innen wissen, dass sie mit einer KI kommunizieren. Ausnahme laut Gesetzestext: wenn das „aus Sicht einer angemessen informierten, aufmerksamen und verständigen natürlichen Person" ohnehin offensichtlich ist. Diese Ausnahme wird eng ausgelegt – ein Chat-Fenster auf einer Serviceseite reicht eben nicht automatisch, weil viele Menschen zunächst annehmen, sie schreiben mit einem echten Support-Team.
Zweitens: KI-generierte Inhalte – synthetische Texte, Bilder, Audio oder Video – müssen maschinenlesbar als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Für einen klassischen Support-Chatbot ist Punkt eins der springende Punkt; sobald deine Kundschaft aber auch KI-Bilder oder automatisierte Pressetexte ausspielt, kommt Punkt zwei dazu.
Der wichtigste Denkfehler: „Der AI Act wurde doch verschoben"
Diesen Satz wirst du in den nächsten Wochen oft hören. Er stimmt nur zur Hälfte. Über den sogenannten Digital Omnibus wurde im Mai 2026 tatsächlich ein Teil des AI Act nach hinten geschoben – nämlich die aufwendigen Pflichten für Hochrisiko-Systeme, die nun teils erst 2027 und 2028 greifen. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gehören ausdrücklich nicht dazu. Sie starten wie geplant am 2. August 2026. Wer sich also auf „ist eh alles verschoben" verlässt, sitzt einem gefährlichen Missverständnis auf.
Für wen das gilt – und warum „kleiner Kunde" keine Ausrede ist
Der AI Act kennt keine Bagatellgrenze für die Kennzeichnungspflicht. Der Bäcker mit dem WhatsApp-Bot fällt genauso darunter wie der Konzern. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups sieht die Verordnung bei Verstößen zwar den jeweils niedrigeren Bußgeldrahmen vor, aber eben keine generelle Ausnahme.
Und die Rahmen haben es in sich: Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten drohen laut Verordnung Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei den verbotenen Praktiken aus Artikel 5 sind es sogar bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent. Selbst wenn bei einem lokalen Handwerksbetrieb realistisch nie die Maximalstrafe im Raum steht: Eine Abmahnung durch Wettbewerber:innen oder Verbraucherschützer:innen ist eine sehr reale, näherliegende Gefahr – und die landet schnell bei dir, wenn du den Bot gebaut hast.
Wer ist „Betreiber", wer „Anbieter"?
Diese Unterscheidung solltest du in deinen Verträgen sauber ziehen. „Anbieter" ist, wer das KI-System entwickelt oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt. „Betreiber" (im Gesetz: Deployer) ist, wer es in eigener Verantwortung einsetzt – im Regelfall dein Kunde. Wenn du einen Chatbot auf Basis eines Drittanbieter-Tools einrichtest und an die Kundschaft übergibst, bist du oft irgendwo dazwischen. Genau deshalb ist es klug, die Zuständigkeit für die Kennzeichnung schriftlich festzuhalten, statt sie im Graubereich zu lassen.
Deine Umsetzungs-Checkliste für Kundenprojekte
Die eigentliche technische Umsetzung ist unspektakulär – und genau das kannst du als planbare, kleine Leistung anbieten. Konkret bedeutet das für einen typischen Website-Chatbot:
Setze eine klare Offenlegung an den Anfang der Konversation. Ein Satz wie „Hi, du chattest hier mit einem KI-Assistenten" in der ersten Bot-Nachricht erfüllt den Kern der Pflicht. Verstecke ihn nicht in den AGB oder in einer Datenschutzerklärung, die niemand liest.
Verzichte auf irreführende Menschen-Identitäten. Ein Bot, der sich als „Sarah aus dem Kundenservice" ausgibt und ein Profilfoto trägt, arbeitet genau gegen die Idee der Transparenz. Ein neutraler Name plus KI-Hinweis ist die sichere Wahl.
Kennzeichne KI-generierte Medien. Falls dein Kunde KI-Bilder im CMS ausspielt oder automatisiert Texte generiert, braucht es sichtbare Hinweise und – wo technisch machbar – eine maschinenlesbare Markierung.
Halte die Zuständigkeiten fest. Ergänze deine Auftragsverarbeitungs- und Dienstleistungsverträge um eine kurze Klausel, wer für die Artikel-50-Konformität verantwortlich ist. Das schützt beide Seiten.
Dokumentiere, was ihr getan habt. Ein kurzer Vermerk im Projekt, welcher Bot wann mit welchem Hinweis versehen wurde, macht dich im Ernstfall auskunftsfähig.
Ein realistisches Szenario
Stell dir vor, du betreust fünf Kundenwebsites mit einem Support-Chatbot. Bei dreien läuft der Bot noch unter einem menschlich klingenden Namen ohne KI-Hinweis. Statt in Panik zu verfallen, machst du daraus ein kleines Paket: „AI-Act-Check Chatbot" – Bestandsaufnahme, Anpassung der Begrüßungsnachricht, Vertragsklausel, kurze Doku. Zwei Stunden Arbeit pro Kunde, ein sauberer Rechnungsposten, und deine Kundschaft ist vor dem Stichtag auf der sicheren Seite. Aus einer regulatorischen Pflicht wird so ein handfestes Angebot.
Nicht vergessen: Die KI-Kompetenz-Pflicht gilt schon länger
Ein Punkt, der in der Aufregung um den 2. August gern untergeht: Artikel 4 des AI Act verlangt bereits seit dem 2. Februar 2025, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen für ein ausreichendes Maß an „KI-Kompetenz" bei den Personen sorgen, die diese Systeme in ihrem Auftrag bedienen. Für deine Kundschaft heißt das: Mitarbeitende, die den Chatbot betreuen oder mit seinen Ergebnissen arbeiten, sollten grundlegend verstehen, was das System kann, wo seine Grenzen liegen und wie sie mit Fehlern umgehen.
Das klingt nach Bürokratie, ist für dich aber eine weitere Angebotsmöglichkeit. Eine kurze, verständliche Einweisung des Kunden-Teams – eine Stunde, eine Handreichung, ein FAQ – erfüllt diese Pflicht und macht dich zur Ansprechperson für „alles rund um den Bot". So wächst aus zwei regulatorischen Vorgaben ein zusammenhängendes kleines Leistungspaket: Kennzeichnung, Kompetenz-Einweisung, Dokumentation.
Warum Transparenz und Verlässlichkeit zusammengehören
Die Kennzeichnungspflicht ist letztlich nur die halbe Miete. Ein Chatbot, der sich brav als KI zu erkennen gibt, aber trotzdem falsche Auskünfte erfindet, ist rechtlich wie im Kundenkontakt ein Risiko – wie zuletzt mehrere deutsche Gerichtsurteile zur Haftung für „halluzinierende" Chatbots gezeigt haben. Transparenz nach außen und Verlässlichkeit der Antworten sind zwei Seiten derselben Medaille.
Genau hier setzen Ansätze wie Ragnova an, deren Chatbot nur das beantwortet, was sich in den hinterlegten Kundeninhalten belegen lässt – die Kennzeichnung als KI löst dieses zweite Problem aber nicht automatisch mit, sie ist ein separater, eigener Schritt. Für dich heißt das: Beides gehört auf die Checkliste.
Was du jetzt tun solltest
Der 2. August 2026 ist kein Vorschlag, sondern ein Datum. Nutze die verbleibende Zeit für eine schnelle Inventur: Welche deiner Kundenprojekte haben einen Chatbot oder spielen KI-Inhalte aus? Wo fehlt die Kennzeichnung? Wer trägt laut Vertrag die Verantwortung? Wenn du diese drei Fragen für dein Portfolio beantwortest, hast du den größten Teil des Risikos schon entschärft – und nebenbei ein neues, wiederkehrendes Mini-Angebot für deine Kundschaft geschaffen.
Die Unternehmen, die den AI Act als lästige Pflicht sehen, werden ihn in letzter Minute abarbeiten. Die Agenturen, die ihn als Anlass für ein sauberes, verständliches Angebot nutzen, verdienen daran – und positionieren sich als der Profi, der die Regeln kennt, bevor die Kundschaft überhaupt danach fragt.
- Ab dem 2. August 2026 müssen Chatbots laut Artikel 50 EU AI Act offenlegen, dass Nutzer:innen mit einer KI sprechen.
- Der Digital Omnibus hat nur die Hochrisiko-Pflichten verschoben – die Transparenzpflicht startet wie geplant.
- Bei Verstößen drohen bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes; eine Bagatellgrenze gibt es nicht.
- Agenturen können die Umsetzung als kleines, planbares Paket anbieten: Kennzeichnung, Vertragen-Klausel, Doku.
- Kennzeichnung und Verlässlichkeit der Antworten sind zwei getrennte Pflichten – beide gehören auf die Checkliste.