Ein Chatbot einer Schönheitsklinik verlieh den Inhaber:innen des Betriebs kurzerhand medizinische Facharzttitel, die sie nie erworben hatten. Frei erfunden, mitten im Kundengespräch. Was nach einer Kuriosität klingt, ist inzwischen ein Gerichtsurteil mit Signalwirkung – und es betrifft jede Agentur, die Chatbots für Kundschaft baut oder betreut.
Denn das Oberlandesgericht Hamm hat in genau diesem Fall entschieden: Der Betreiber haftet. Vollständig. Nicht die KI, nicht der Tool-Anbieter, sondern das Unternehmen, das den Bot einsetzt. Für dich als Dienstleister:in bedeutet das eine unbequeme, aber wichtige Frage: Wenn ein Chatbot, den du eingerichtet hast, Unsinn erzählt – wer steht dann gerade?
Hinweis: Dieser Beitrag ordnet die aktuelle Rechtsprechung journalistisch ein und ist keine Rechtsberatung. Für die Bewertung deines konkreten Falls solltest du anwaltlichen Rat einholen.
Chatbot-Haftung: Zwei aktuelle Urteile, eine klare Richtung
Innerhalb weniger Wochen haben gleich zwei deutsche Gerichte zur Haftung für KI-Falschaussagen entschieden – und beide in dieselbe Richtung.
Im Fall der Schönheitsklinik urteilte das OLG Hamm am 12. Mai 2026 (Az. 4 UKl 3/25), dass die erfundenen Facharzttitel dem Unternehmen als eigene geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG) zuzurechnen sind. Entscheidend ist ein Satz, den du dir merken solltest: Wer sich zur Interaktion mit Kund:innen eines automatisierten Systems bedient, trägt die volle Verantwortung für dessen Aussagen. Der Einwand, das System sei mit korrekten Daten gefüttert worden und die Falschausgabe sei ein unvorhersehbarer technischer Fehler gewesen, ließ das Gericht nicht gelten.
Kurz darauf ging es beim Landgericht München I (Urteil vom 28. Mai 2026, Az. 26 O 869/26) um eine KI-Übersicht, die einem Münchner Verlag unseriöse Geschäftspraktiken und Abo-Fallen andichtete – Behauptungen, die in den verlinkten Quellen gar nicht standen. Auch hier: Der Betreiber haftet als unmittelbarer Störer. Das Argument, man sei nur ein neutraler Vermittler, wies das Gericht zurück, weil die KI durch sprachliche Umstrukturierung und Bewertung eigenständige Inhalte schaffe.
Warum das kein Einzelfall-Zufall ist
Beide Urteile eint ein Grundgedanke, der das Wunschdenken vieler Bot-Betreiber zerlegt: Eine KI ist kein Bote, der nur weitergibt, was man ihm sagt. Sie formuliert eigenständig – und für dieses Ergebnis steht derjenige gerade, der sie im Kundenkontakt einsetzt. Die Ausrede „Das war die KI, nicht ich" funktioniert vor Gericht nicht.
Warum das für kleine Agenturen besonders brisant ist
Wenn du mit einem Team von wenigen Leuten viele Kundenprojekte parallel betreust, ist ein Chatbot ein verlockendes Angebot: einmal eingerichtet, läuft er scheinbar von allein. Genau diese „Läuft von allein"-Annahme ist jetzt das Problem.
Denn ein Bot, der auf einem großen Sprachmodell aufsetzt und einfach frei formuliert, kann jederzeit etwas erfinden – Öffnungszeiten, Preise, Produkteigenschaften, Zusagen, die nie gemacht wurden. Solange das folgenlos bleibt, merkt es niemand. In dem Moment aber, in dem eine falsche Aussage einen Schaden verursacht oder einen Wettbewerber auf den Plan ruft, wird die Haftungsfrage konkret. Und sie richtet sich zunächst an deinen Kunden – der sich sehr wohl fragen wird, warum die Agentur ihm ein solches Risiko eingebaut hat.
Ein Rechenbeispiel aus dem Alltag
Stell dir vor, du baust für einen Online-Shop einen Beratungs-Chatbot. Ein:e Kund:in fragt nach der Rückgabefrist, der Bot antwortet selbstbewusst „100 Tage", obwohl es 14 sind. Der Shop muss die Zusage kulanterweise einhalten oder Ärger riskieren. Kein Weltuntergang – bei einem einzelnen Fall. Aber multipliziere das über Tausende Konversationen, und aus einer netten Automatisierung wird eine unkalkulierbare Zusagemaschine. Die Gerichte sagen nun klar: Für diese Zusagen haftet der Betreiber, als hätte er sie selbst gemacht.
Die eigentliche Lehre: Ein Bot darf nur sagen, was er belegen kann
Die Konsequenz aus diesen Urteilen ist kein „Finger weg von Chatbots". Sie lautet: Ein Chatbot im Kundenkontakt darf nichts erfinden. Er sollte ausschließlich auf Grundlage geprüfter, hinterlegter Inhalte antworten – und dort, wo er keine Antwort belegen kann, ehrlich passen, statt zu raten.
Technisch ist das machbar. Der entscheidende Hebel heißt Beleg- oder Quellenbindung: Der Bot greift nur auf einen definierten Wissensbestand zu (die Inhalte deines Kunden) und formuliert seine Antworten aus diesen Quellen, statt aus dem gesamten Trainingswissen eines Sprachmodells frei zu fabulieren. Fehlt die Information, gibt es keine erfundene Antwort, sondern einen Verweis an einen Menschen.
Genau auf diesem Prinzip baut etwa Ragnova auf: Der Chatbot beantwortet nur, was sich in den Inhalten der Kundschaft belegen lässt – Halluzinationen sollen so gar nicht erst entstehen. Für dich als Agentur ist die Botschaft aber unabhängig vom konkreten Tool: Setze auf Systeme, die Antworten an nachprüfbare Quellen binden, statt auf einen Bot, der einfach nur „möglichst menschlich" klingt.
Woran du ein belegbasiertes System erkennst
Achte bei der Tool-Auswahl auf ein paar Merkmale. Kann das System seine Wissensbasis auf die Inhalte deines Kunden begrenzen? Gibt es an, woher eine Antwort stammt, oder lässt sich das nachvollziehen? Verhält es sich bei fehlender Information zurückhaltend, statt zu raten? Und lässt sich sauberer Eskalationspfad an einen Menschen einrichten? Wenn du diese Fragen mit Ja beantworten kannst, hast du das Haftungsrisiko deutlich reduziert – für deinen Kunden und für dich.
Ein zusätzlicher Praxistipp: Teste jeden Bot vor dem Livegang mit gezielten Fangfragen. Frag ihn nach Dingen, die gar nicht in der Wissensbasis stehen – nach erfundenen Produkten, nach Zusagen, die dein Kunde nie gemacht hat. Ein gutes System antwortet dann mit einem ehrlichen „Das weiß ich nicht" oder verweist an einen Menschen. Ein riskantes System fängt an zu fabulieren. Dieser kleine Stresstest kostet dich zwanzig Minuten und zeigt dir sofort, ob du dir ein Haftungsrisiko ins Projekt holst.
Vertraglich absichern: Wer trägt welches Risiko?
Neben der Technik solltest du die zweite Baustelle nicht vergessen: deine Verträge. Wenn du einen Chatbot einrichtest und übergibst, sollte schwarz auf weiß stehen, wer wofür verantwortlich ist. Wer pflegt die Wissensbasis? Wer haftet, wenn eine falsche Antwort einen Schaden verursacht? Was passiert, wenn der Kunde eigenmächtig Inhalte ändert oder den Bot auf Themen loslässt, für die er nie gedacht war?
Ein sauberer Dienstleistungsvertrag verlagert die Betriebsverantwortung dorthin, wo sie hingehört – zum Betreiber, also deinem Kunden – und beschreibt deine Rolle als die des technischen Dienstleisters. Das schützt dich nicht vor jeder Haftung, aber es verhindert die gefährlichste Konstellation: dass am Ende unklar ist, wer den Bot eigentlich „betrieben" hat. Eine kurze Abstimmung mit einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei ist hier gut investiertes Geld – gerade weil die Rechtsprechung sich gerade erst formt.
Wichtig ist dabei die Erkenntnis aus den Urteilen: Vertragsklauseln zwischen dir und deinem Kunden ändern nichts an der Haftung gegenüber Dritten. Wenn der Bot einen Wettbewerber verleumdet, kann sich der Betreiber nicht darauf berufen, die Agentur sei schuld. Verträge regeln nur das Innenverhältnis. Umso wichtiger ist es, das Risiko technisch von vornherein klein zu halten.
Was du deinen Kund:innen jetzt sagen solltest
Diese Urteile sind eine Gelegenheit, kein Grund zur Panik. Nutze sie für ein ehrliches Gespräch mit deiner Kundschaft. Erkläre, dass ein Chatbot rechtlich behandelt wird wie eine eigene Aussage des Unternehmens – und dass es deshalb darauf ankommt, welche Technik dahintersteckt. Ein Bot, der frei fabuliert, ist ein Haftungsrisiko. Ein Bot, der nur belegte Antworten gibt, ist ein Werkzeug.
Damit positionierst du dich nicht als Panikmacher:in, sondern als die Fachperson, die das Kleingedruckte kennt. Und ganz nebenbei entsteht ein sinnvoller wiederkehrender Auftrag: die regelmäßige Pflege der Wissensbasis, aus der der Bot seine Antworten zieht. Denn ein belegbasierter Chatbot ist nur so gut wie die Inhalte, die du ihm gibst – und die zu aktualisieren, ist eine Leistung, die du sauber in Rechnung stellen kannst.
Die Rechtsprechung hat die Spielregeln klargemacht: Wer den Bot einsetzt, trägt die Verantwortung. Die Agenturen, die daraus die richtige technische Konsequenz ziehen, machen aus dieser Verantwortung ein Qualitätsversprechen – statt eines schlummernden Risikos.
- Das OLG Hamm (12.05.2026, Az. 4 UKl 3/25) urteilte: Betreiber haften voll für Falschaussagen ihres Chatbots.
- Das LG München I bestätigte die Linie – eine KI gilt als eigenständiger Urheber ihrer Aussagen, nicht als bloßer Vermittler.
- Die Ausrede „Das war die KI, nicht ich“ trägt vor Gericht nicht; verantwortlich ist, wer den Bot einsetzt.
- Die richtige Konsequenz ist kein Verzicht, sondern belegbasierte Technik: Der Bot antwortet nur aus geprüften Inhalten.
- Verträge regeln nur das Innenverhältnis – gegenüber Dritten bleibt der Betreiber in der Haftung.